Schneefrei an Wiehler Schulen


Schule im Schnee a Schule im Schnee b
Am Dienstag gab das Schulverwaltungsamt der Stadt Wiehl bekannt, dass die Grundschule Oberwiehl bis einschließlich Freitag geschlossen bleibt. Grund dafür sind die derzeitigen Wetterverhältnisse, durch die sowohl die Gebäudesicherheit als auch die Schulwegsicherheit nicht mehr gewährleistet werden können.

(2. Februar 2010) Pressemitteilung der Stadt Wiehl zur Sicherheit der städtischen Gebäude aufgrund der bestehenden Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen.
Am heutigen Dienstag wurde die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wiehl von der Stadtverwaltung angefordert die Flachdächer auf den städtischen Gebäuden von den erhöhten Schneelasten zu befreien und die Sicherheit der Tragfähigkeit der Dachkonstruktionen wieder zu gewährleisten. Die Schneeräumaktion konzentrierte sich hierbei hauptsächlich auf Flachdachbereiche von Kindergärten im gesamten Stadtgebiet.
Herabstürzende Schneemassen aus schräggeneigten Dachflächen der städtischen Gebäude, und die stark eingeschränkte Verkehrssicherheit auf dem Schulweg und im Bereich der schulischen Einrichtungen veranlasst die Stadt Wiehl die Schließung aller städtischen Schulen sofort anzuordnen. Die Schulen bleiben zunächst bis einschließlich Freitag geschlossen. Die Stadtverwaltung wird am kommenden Sonntagmorgen prüfen, ob eine Verlängerung in die kommende Woche erforderlich sein wird. Die Schulleitungen wurden hierüber informiert.
Aufgrund der hohen Schneelasten auf Flachdächern anderer öffentlicher Gebäude kommt es ebenfalls zu einer Schließung der Einrichtungen. Hiervon betroffen sind unter anderem verschiedene Turn- und Sporthallen, das Hallenbad Bielstein, das Kulturhaus in Drabenderhöhe, die Aula im Schulzentrum Bielstein und die Eishalle in Wiehl. Ein Zeitpunkt der Rücknahme der angeordneten Schließung hängt von der Entwicklung der Witterungseinflüsse ab. Die Stadt Wiehl wird eine entsprechende Mitteilung herausgegeben.

Auch die Bezirksregierung nahm über das zuständige Schulamt diesbezüglich Stellung:

Es gibt 3 denkbare Konstellationen:
1. der Regelfall, dass Eltern selbstständig entscheiden, ob Sie Ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht.
2. der Schulträger hält die Gebäudesicherheit für nicht gegeben und schließt die Schule.
3. Die Schulleitung entscheidet selbstverantwortlich den Unterricht vorzeitig zu beenden oder ganz ausfallen zu lassen, wenn Gefahr im Verzug ist, z.B. die Sicherheit auf dem Schulhof nicht gegeben ist etc.. Die Schulleitung hat das Schulamt über dieses Maßnahme zu informieren.