Maßnahmen zur Wiedereröffnung der Schule (Stand: 01.05.2020)
Allgemeine Hinweise
Alle Kinder erhalten am 1. Schultag nach Wiederbeginn des Unterrichts ein Schutz-Visier mit Schutzfolie. Sollten diese noch nicht geliefert sein, so liegt zu Unterrichtsbeginn eine Einmal-Mund-Nasen-Schutzmaske auf jedem Platz. Die Stadt Wiehl hat eine Masken-Pflicht erlassen.
Schulbus
Wenn es nicht nötig ist, soll auf die Nutzung des Schulbusses verzichtet werden.
An Haltestellen ist Abstand von 1,50 m zu wahren.
Das Tragen von Mund-Nasen-Masken ist Pflicht.
Es bleibt immer ein Bank zwischen den Kindern frei.
Die Kinder sitzen jeweils an der Fensterseite.
Es werden nicht unnötig Griffe, Sitze, Fenster etc. berührt.
Essen und Trinken ist im Bus untersagt.
Den Anweisungen des Busfahrers ist Folge zu leisten.
Alle Eltern der Buskinder lassen uns bitte per Email eine Information zukommen, ob der Bus benötigt wird oder ob Sie Ihr Kind selbst fahren können.
Schulweg
Eine An- und Abreise in Fahrgemeinschaften, die eine Personenanzahl von zwei überschreitet, ist nicht zulässig.
Die Kinder sollen den Fußweg zur Schule auch alleine, max. zu Zweit unter Wahrung des Abstandes absolvieren.
Von Versammlung vor der Schranke ist abzusehen. Sie als Eltern wahren als Vorbildfunktion bitte ebenfalls Abstand!
Jedes Kind begibt sich bei Ankunft auf dem Schulgelände ab 7.50 Uhr in den ihm zugeteilten Lerngruppenraum auf Anweisung der Frühaufsicht. Dort wäscht es die Hände, desinfiziert sich und begibt sich auf seinen Sitzplatz.
Die Frühaufsicht achtet darauf, dass die Kinder mit Abstand das Gebäude betreten und im Klassenraum befindet sich bereits die Lehrkraft, die wiederum die Handhygiene überwacht.
Sollte es bei dem Einlass in das Gebäude zu Wartezeiten kommen, so haben diese die Kinder in ihren Wartezonen (Aufstellpunkte) zu verbringen.
Nach Ende des Unterrichts begibt sich das Kind bitte auf direktem Wege nach Hause oder ggfls. in die OIGO.
Gesundheit und Hygiene
Die bis zur Wiedereröffnung geforderte Reinigung und Desinfektion des Schulgebäudes ist am 22.04.2020 den hygienischen Anforderungen entsprechend durchgeführt worden.
In der Notbetreuung und an dem Präsenzunterricht dürfen nur gesunde Kinder teilnehmen.
Symptomatisch kranke Personen werden von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen.
Vor Betreten der gemeinschaftlich genutzten Räume sollen sich alle Personen die Hände waschen und desinfizieren.
Für eine ausreichende Hände-Waschmöglichkeit ist gesorgt, denn jeder Klassenraum ist durch ein Handwaschbecken mit Seife, Einmalhandtüchern und Mülleimer versehen.
Es werden die fünf Schritte des „richtigen Händewaschens“ empfohlen, sowie das Anfassen der Türklinke mit dem Einmalhandtuchpapier.
Weitere Händereinigung ist durchzuführen nach jedem Toilettengang,
vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln.
Der Zugang zur Händedesinfektion ist ebenfalls durch große Standspender im Eingangsbereich (Verwaltungsbereich, Haus B), sowie Einzelspender in den Klassenräumen gesichert.
Grundsätzlich ist die persönliche Hygiene der Kinder wichtig: die Kinder sind im Sinne der Gesundheitsförderung und –erziehung über die Notwendigkeit eines hygienischen Verhalten unterrichtet worden: richtiges Händewaschen und Husten- und Nieß-Etikette (bereits bei Motto des Monats im März, sowie Elternbrief).
Toilettengänge: pro Lerngruppe darf nur noch ein Kind die Toilette aufsuchen. Der Sanitärbereich darf nur von einem Kind betreten werden. Eine „Toilettenampel“ regelt den Verkehr. Haltelinien sind im Flur angebracht. Die Schüler haben ausschließlich die Sanitärräume in Haus B zu nutzen. Statt elektrischer Händetrockner liegen Einmalhandtüchern in Spendern vor.
Potentiell kontaminierte Hautkontaktflächen (wie z.B. Sanitäranlagen, Türklinken, Handläufe, Tischplatten werden durch eine arbeitstägliche Reinigung und nachstehend durch eine Flächendesinfektion dekontaminiert (Personal der Stadt, ab 16.00 Uhr). Eine Zwischendesinfektion im Sanitärbereich wird im Schulvormittag erfolgen.
Verhalten im Gebäude / Raumnutzungskonzept
Die Abstandregelung von 1,50 m ist in jedem Fall einzuhalten.
Von Begrüßungsritualen (Händeschütteln, Umarmungen etc.) ist abzusehen.
Die Türen bleiben nach Möglichkeit geöffnet, damit die Klinke nicht ständig angefasst werden muss.
Im Lerngruppenraum erhält jedes Kind einen mit Namensschild versehen Sitzplatz.
Das Berühren von anderen Flächen (Tische, Stühle, Regale) ist zu vermeiden.
Die Garderobe im Flurbereich wird nicht mehr benutzt, sondern die Jacken werden über die Stuhllehne gehangen.
Im Lerngruppenraum sind Laufwege markiert, die streng einzuhalten sind, falls ein Kind seinen Platz verlassen muss (Toilettengang o.ä.).
Das Tragen des Schutzvisiers ist außerhalb des Klassenraums Pflicht, sowie wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Der Anordnung der Lehrkraft ist Folge zu leisten.
Die Lerngruppenräume sind nun mit je drei Tischreihen ausgestattet, die jeweils einen Mindestabstand von 1,50 m und mehr gewährleisten. Alle Tische sind markiert, sowie die Sitzposition des Kindes (mit Namenschild) und die einzuhaltenden Laufwege.
Pro Lerngruppe werden nur noch 10 -12 Schüler zugelassen.
Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
Die Flurbreite wurde durch Klebestreifen / Bänke halbiert. Auf der einen Seite wird nach rechts gegangen (den Pfeilen folgend), auf der anderen Seite nach links. Nur so können entlegene Klassenräume erreicht werden. Da der Abstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann, ist das o.g. Tragen des Schutzvisiers Pflicht.
Pausenzeiten
Die Schulhofflächen stehen ab dem 23.04.2020 wieder für schulische Nutzung (Pausenzeiten / Bewegungszeiten) zur Verfügung.
Die Nutzung darf ausschließlich unter Berücksichtigung der zurzeit geltenden Vorschriften hinsichtlich der Individualabstände und Gruppengrößen erfolgen.
Die Pausenzeiten finden versetzt mit denen der Förderschule statt.
Die Lehrkräfte der Lerngruppen betreuen in der Hofpause ihre Lerngruppe und tragen Verantwortung für die Einhaltung der Individualabstände.
In der Pause ist das Schutz-Visier zu tragen.
Die einzelnen Schulhofteile (Asphaltfläche / Wäldchen, Seilgarten, alter Schulhof) sind durch einzelne Lerngruppen getrennt zu nutzen.
Diese Maßnahmen, Regelungen und zusammenfassenden Hinweise sind auf Grundlage der Schulmails und den Handlungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) erstellt worden.
Vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/
Sollten sich Schüler, trotz wiederholter Ansprache, nicht an die im Sinne des Infektionsschutzes aufgestellten Regeln halten, behalten wir uns als Schule vor, die Eltern umgehend zu informieren und ggfls. das Kind aus der Notbetreuung bzw. von dem Präsenzunterricht auszuschließen.